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Individuelles Hundetraining
Zum Einstieg lade ich Sie ein, sich unten stehende WebSeite des bundesamtes für Veterinärwesen anzusehen und ein besonderes Augenmerk auf das, auf dieser Seite im unteren Teil gezeigt Video, legen. Danke.
http://www.bvet.admin.ch/tsp/02222/index.html?lang=de
Hunde erfüllen in unserer Gesellschaft neben ihren vielfältigen Aufgaben im Dienste des Menschen als Such-, Rettungs-, Schutz- oder Hütehund eine ganz wichtige soziale Funktion. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für eine artgerechte Hundehaltung immer schwieriger. Es sind heute deshalb mehr denn je kompetente Hundehalter gefordert, die mit ihrem Hund rücksichtsvoll in Erscheinung treten.(Text übernommen von SKG, http://www.skg.ch
HUNDE richtig halten! (Text übernommen BVET "Hunde richtig halten" siehe auch http://www.bvet.admin.ch/index.html?lang=de
Künftige Hundehaltende müssen sich ausbilden. Sie sollen über die Bedürfnisse des Hundes und sein Verhalten Bescheid wissen und auch Risikosituationen erkennen lernen. Dies hilft dem Hund, verbessert aber auch die öffentliche Sicherheit.
Sie möchten einen Hund?
Ab 2010 müssen Sie vor dem Kauf einen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können.
Die Ausbildungsvorschriften gelten bereits ab dem 1. September 2008
Wer dann bereits Hunde hat, muss nur noch beim Kauf eines neuen das Training absolvieren. Wer aber erst im Herbst 2008 einen Hund kauft, muss den theoretischen Kurs & das Training bis spätestens 1. September 2010 gemacht haben.
Nur anerkannte Kurse
Achtung ! Nicht alle können sich einfach zu Hundeausbildnern ernennen ! Nur Ausbildner, welche die strikten Kriterien des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) erfüllen, werden für Ihre Kurse die Anerkennung bekommen. Diese Kriterien werden in den nächsten Monaten in Form einer Verordnung festgelegt. Die Liste der Organisationen, welche vom BVET als Kursanbieter anerkannt sind, werden dann auf dem Internet publiziert.
Wer bereits HundehalterIn ist, ist nicht betroffen.
Wer jetzt bereits einen Hund besitzt, ist aus praktischen Gründen von den neuen Ausbildungsvorschriften nicht betroffen. Doch gestandene Hunde-Besitzer dürfen natürlich trotzdem von diesen neuen Kursen profitieren. Es ist auf jeden Fall von Vorteil, seinen Hund und dessen Bedürfnisse zu kennen und ihn in jeder Situation kontrollieren zu können.
Mehr Sicherheit!
Die Ausbildungspflicht ist eine weitere Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit. Bereits in Kraft ist die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde, das Verbot, Hunde auf Aggressivität zu züchten, und die Meldepflicht für Hundebisse. Das ganze Paket von Massnahmen hat zum Ziel, die Sicherheit im Verhältnis Mensch-Hund landesweit zu erbessern.
Übergangsfristen
Wer nach dem 1. September 2008 einen Hund erwirbt, hat bis zum 1. September 2010 Zeit, seine Ausbildungspflicht zu erfüllen.
Nicht alle können Hundekurse anbieten!
Anbieter von Hundekursen müssen ihrerseits einen Ausbildung bei einer öffentlichen, kantonal beauftragten der kantonal anerkannten Institution absolviert haben. Sie haben zudem mehr als 3 Jahre Erfahrung mit Hunden nachzuweisen. Die angebotenen Hundekurse müssen zudem den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und vom BVET anerkannt sein.
Auch für angebunden gehaltene Hunde bewegt sich etwas.
Die neue Verordnung präzisiert auch gewisse Punkte, die in der alten Gesetzgebung nicht so genau formuliert waren. So war es zum Beispiel bereits bisher verboten, Hunde permanent angebunden zu halten. Jetzt wird dazu präzisiert, dass sich angebunden gehaltene Hunde an mindesten 5 Stunden täglich frei bewegen können müssen. Auch die in der alten Verordnung bereits enthaltene Pflicht zur Sozialisation von Hunden wird neu genauer formuliert: So ist zum Beispiel neu vorgeschrieben, dass Welpen erst von ihrer Mutter getrennt werden dürfen, wenn sie mindestens 56 Tage alt sind.
Schutzhundeausbildung unter der Lupe
Die Schutzhundeausbildung ist im Prinzip verboten, weil sie ein Angriffstraining beinhaltet. Ausnahmen von diesem Verbot gibt es etwa für die Ausbildung von Armee- und Polizeihunden – und in gewissen Fällen für Hunde, welche für Sportanlässe trainiert werden. In diesen Fällen muss die Ausbildung durch vom BVET anerkannte Organisationen nach einem ebenfalls vom BVET anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsreglement erfolgen.
Die Anforderungen an die obligatorische Ausbildung sind ausgearbeitet.
Bleiben Sie auf dem Laufenden, indem Sie regelmässig unser Tierschutzportal www.tiererichtighalten.ch besuchen – und abonnieren Sie den Newsletter des
BVET „Heimtier-News“.
Denn Hunde richtig halten ist ein Muss!
Individuelles Hundetraining
Durch meine Ausbildung bei der Féderation romande de cynologie, dem westschweizer Teil der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft) bin ich berechtigt und befähigt, alle Ausbildungen anzubieten, egal ob es sich um eine Ausbildung zum Familien-, Begleit- und/oder Gebrauchshund oder ob es sich um das Erlangen des von gesetzeswegen verlangten Hundehalter-Brevet handelt.
http://www.hundehalterbrevet.ch ich denke, dass es sinnvoller sein kann, ein individuelles Hundetraining bis zu einer Gruppengrösse von 4 Teilnehmenden anzubieten, habe ich mein Ausbildungskonzept dementsprechend konzipiert.
Programme de travail pour chien de famille und Programme de travail pour un chien de travail, beide Programme sind vorläufig nur in französischer Sprache vorhanden - die deutsche Übersetzung ist in Bearbeitung.
Habe ich Ihr Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf (Stichwort: individuelles Hundetraining)
Telefonnummer 079 416 13 14 oder per Email: info@fit-4-life.ch
Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
Herzlichst
Alexandre Urbach
Zur weiteren Information:
Der Hund an sich http://www.bvet.admin.ch
Gesetzliche Grundlagen:
www.admin.ch/ch/d/sr/4/455.de.pdf
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